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Briefmarken-Wissen /
Arten von Postwertzeichen / Zwangszuschlagsmarken

Unter Zwangszuschlagsmarken versteht man Steuermarken, deren Verwendung in bestimmten Zeiträumen auf allen oder manchen Postsendungen Pflicht war. Sie besassen keine Frankaturkraft. Kam der Absender seiner Pflicht nicht nach wurde entweder seine Postsendung nicht befördert oder der fehlende Zwangszuschlagsbetrag beim Empfänger eingezogen

zugunsten der Sozialversicherung für Landarbeiter

zugunsten des Neubaus des Hauptpostamtes in Quito (Ecuador)

für Waisenkinder

für die Renovierung von Kirchen

Erlös zugunsten der notleidenden Berliner Wirtschaft (Notopfer Berlin)

für die Kinder Kroatiens

für das Roten Kreuz zwecks Tuberkulosebekämpfung

für die Tuberkulosehilfe

obligatorische Zuschlagsfrankatur für alle an den Staatspräsidenten oder einen Minister gerichtete Korrespondenz

für den Bau von Krankenhäusern

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