Briefmarken-Wissen / Arten von Postwertzeichen / Zwangszuschlagsmarken |
Unter Zwangszuschlagsmarken versteht man Steuermarken, deren Verwendung in bestimmten Zeiträumen auf
allen oder manchen Postsendungen Pflicht war. Sie besassen keine Frankaturkraft. Kam der Absender seiner Pflicht nicht nach wurde entweder seine
Postsendung nicht befördert oder der fehlende Zwangszuschlagsbetrag beim Empfänger eingezogen
|
 |
  |
zugunsten der Sozialversicherung für Landarbeiter |
zugunsten des Neubaus des Hauptpostamtes in Quito (Ecuador) |
  |
  |
  |
für Waisenkinder |
für die Renovierung von Kirchen |
Erlös zugunsten der notleidenden Berliner Wirtschaft (Notopfer Berlin) |
 |
 |
 |
für die Kinder Kroatiens |
für das Roten Kreuz zwecks Tuberkulosebekämpfung |
für die Tuberkulosehilfe |
  |
 |
obligatorische Zuschlagsfrankatur für alle an den Staatspräsidenten oder einen Minister gerichtete Korrespondenz |
für den Bau von Krankenhäusern |