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Briefmarken-Wissen /
Frankierungsweisen / Doppelfrankaturen

von Doppel- oder Zweifachfrankaturen spricht man dann, wenn eine Postsendung mit Marken aus mehreren Staaten oder Postgebieten frankiert worden ist

unterfrankierte Postkarte von Deutschland nach Österreich oder nach Schweden bei denen das fehlende Porto mittels Portomarken vom Empfänger kassiert worden sind

unterfrankierte Briefe von Deutschland in die Schweiz oder nach Guernsey bei denen das fehlende Porto mittels Portomarken vom Empfänger kassiert worden sind

nach dem "Anschluss" Österreichs an das Deutsche Reich am 04.04.1938 blieben die östereichischen Marken bis zum 31.10. frankaturgültig und durften zum Verrechnungskurs 1 Reichsmark = 1,50 Schilling aufgebraucht werden

die Marken der BRD und von BERLIN (West) waren in beiden Postgebieten frankaturgültig

Briefe frankiert mit Marken der DDR (Deutsche Post), BERLIN und der BRD. Nach der Deutschen Wiedervereinigung durften die Marken der drei ehemaligen selbständigen Postgebiete bis zum 02.10.1990 bzw. 31.12.1991 nebeneinander verwendet werden

Aerogramme aus Houston in Texas frankiert mit einer Marke der Vereinten Nationen in New York (links) und den USA (rechts). Die Marken der UNO-New York sind in den ganzen USA frankaturgültig

Luftpostbrief mit Eilzustellung frankiert mit je zwei Marken aus Baden und Rheinland-Pfalz und je einer Marke aus Württemberg und der Bizone. Nach der Gründung der BRD durften die Marken aus den einzelnen Besatzungszonen gemeinsam aufgebraucht werden

Briefe von Deutschland nach Österreich oder nach Italien bei denen die Postlagergebühr mit Portomarke verrechnet worden sind

auf den Schiffen die auf dem Bodensee verkehrten gab es Schiffsbriefkästen, in die Postsendungen eingelegt werden konnten, die mit Marken aus einem oder aus allen fünf Anrainerstaaten frankiert werden durften

hierbei handelt es sich um keine Doppelfrankatur. Die Postkarte wurde von Österreich über Westerland nach München nachgesandt und dort neu frankiert abermals bei der Post aufgegeben so dass sie erst in Dudenweiler den Empfänger erreichte

hierbei handelt es sich um keine Doppelfrankatur, da die beiden orangen Marken auf dem linken Brief und die rechte grüne Marke auf dem rechten Brief aus dem Saarland in Karlsruhe nicht frankaturgültig waren

hierbei handelt es sich um keine Doppelfrankaturen, da der Ganzsachenwertstempel in dem Einlieferungsland nicht frankaturgültig war (Formblattverwendung)

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